Mietet der Arbeitgeber eine Mitarbeiterwohnung für den Arbeitnehmer zu dessen Nutzung, ist dieser geldwerte Vorteil in der Lohnabrechnung des Arbeitnehmers entsprechend zu berücksichtigen.
Vorteile für Arbeitnehmer und Arbeitgeber
Der Arbeitnehmer muss durch die Nutzung des Freibetrages bei der Wohnungsüberlassung weniger versteuern. Je niedriger die ortsübliche Miete im Vergleich zu der zu zahlenden Miete ist, desto größer ist der weitere Vorteil für den Arbeitnehmer. Für den Arbeitnehmer ergibt sich somit insgesamt ein höherer Netto-Lohnzufluss, als wenn er mit demselben Barlohn des Arbeitgebers (anstatt des Mietvorteils) die Wohnung selbst mieten würde.
Der Arbeitgeber kann die Mitarbeiterwohnung zur Mitarbeitergewinnung neuer Fachkräfte einsetzen. So gewinnen die neuen Mitarbeiter den notwendigen Freiraum, um an ihrem neuen Arbeitsort eine passende eigene Wohnung zu finden. Der Arbeitsvertrag muss mit dem Mietvertrag des jeweiligen Arbeitnehmers abgestimmt sein. In der Regel wird der Arbeitgeber ein Interesse daran haben, dass die Wohnung nur von einem im Unternehmen tätigen Mitarbeiter bewohnt wird. Scheidet der Mitarbeiter aus dem Unternehmen aus, ist dieser Fall zu regeln.
Bei der Wohnungsüberlassung an den Arbeitnehmer ist ab dem Veranlagungszeitraum 2020 bei der Berechnung des zu versteuernden geldwerten Vorteils für die Mitarbeiterwohnung ein Bewertungsabschlag zu berücksichtigen. Der Bewertungsabschlag beträgt ein Drittel des ortsüblichen Mietwerts und wirkt wie ein Freibetrag. Der Freibetrag kann bis zu einer vergleichbaren ortsüblichen Kaltmiete von € 25/qm abgezogen werden. Eigene Zahlungen des Arbeitnehmers für die Mitarbeiterwohnung sind anzurechnen und verringern zusätzlich den zu versteuernden Sachbezug.
Berechnungsbeispiel Mitarbeiterwohnung
Der Arbeitgeber mietet eine 100 qm große Wohnung incl. Nebenkosten für € 2.100 an. Der Arbeitgeber überlässt dem Arbeitnehmer ab dem 01.01.2022 diese Wohnung. Der Arbeitnehmer zahlt an den Arbeitgeber eine Miete von € 500 zuzüglich Nebenkosten von € 300. Der niedrigste Wert der Mietpreisspanne des Mietenspiegels für eine vergleichbare Wohnung beträgt € 12 je qm.
Grundlage Vergleichsmiete:
€ 1.500
Monatlicher Mietwert (100 qm x € 12 = € 1.200 zzgl. umlagefähige Nebenkosten € 300)
Abzug Freibetrag:
€ 500
Bewertungsabschlag (1/3 von € 1.500)
Zuzahlung Arbeitnehmer:
€ 800
Mietkosten des Arbeitnehmers für die Wohnung
Zu versteuern:
€ 200
Zu versteuernder Sachbezug für einen vom Arbeitgeber gewährten Mietvorteil von € 1.300 (vor Berücksichtigung weiterer Freibeträge, Freigrenzen)
Achtung Sozialversicherung
In der Sozialversicherungsentgeltverordnung (SvEV) fehlt eine entsprechende Regelung, so dass der geldwerte Vorteil bei Überlassung einer Mitarbeiterwohnung an den Arbeitnehmer in der Sozialversicherung beitragspflichtig bleibt (Besprechungsergebnis 2019 des GKV-Spitzenverbandes der Deutschen Rentenversicherung Bund und der Bundesagentur für Arbeit über Fragen des gemeinsamen Beitragseinzugs am 20.11.2019, TOP 4).