Worum geht es?
Überlassung von Aktien, Schuldverschreibungen, Genussscheine, Genossenschaftsanteile, GmbH-Beteiligungen, stille Beteiligungen, Darlehnsforderungen und Genussrechte an Arbeitnehmer
Überlassung von Aktien, Schuldverschreibungen, Genussscheine, Genossenschaftsanteile, GmbH-Beteiligungen, stille Beteiligungen, Darlehnsforderungen und Genussrechte an Arbeitnehmer
Die Finanzverwaltung hat in einer ausführlichen Verwaltungsregelung vom 16.11.2021 – IV C 5 – S 2347/21/10001 :006, BStBl I S. 2308 zur Anwendung des bisweilen sperrigen Rechts zur Mitarbeiterbeteiligung Stellung genommen. Im taxlocater-Ratgeber werden die für den Steuerpraktiker wesentlichen Regelungen vorgestellt.