Worum geht es?
Sachzuwendungen an Arbeitnehmer, Geschenke an Nichtarbeitnehmer
Sachzuwendungen an Arbeitnehmer, Geschenke an Nichtarbeitnehmer
Ab 2007 wurde zur Vereinfachung des Besteuerungsverfahrens mit § 37b EStG eine Möglichkeit zur Pauschalierung eingeführt, die es dem zuwendenden Steuerpflichtigen erlaubt, die Einkommensteuer auf Sachzuwendungen an Arbeitnehmer und Nichtarbeitnehmer mit einem Pauschsteuersatz von 30% zu erheben. Diese Pauschalsteuer gilt die steuerliche Erfassung des geldwerten Vorteils beim Zuwendungsempfänger ab. Im Folgenden wird der Anwendungsbereich der 30%igen Pauschalierungsmöglichkeit aufgezeigt.