Worum geht es?
Reisekosten, Mietentschädigungen, Maklerprovision, Unterrichtskosten für Kinder, Sonstige Umzugsauslagen, Auslandsumzüge
Reisekosten, Mietentschädigungen, Maklerprovision, Unterrichtskosten für Kinder, Sonstige Umzugsauslagen, Auslandsumzüge
Umzugskosten, die der Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer ersetzt, sind steuerfrei, wenn der Umzug beruflich veranlasst ist und die durch den Umzug entstandenen Aufwendungen nicht überschritten werden. Leistet der Arbeitgeber keinen steuerfreien Ersatz, kann der Arbeitnehmer seine Aufwendungen als Werbungskosten abziehen. In beiden Fällen muss jedoch zunächst geprüft werden, ob der Umzug tatsächlich beruflich veranlasst ist.