Als Scheinselbstständigkeit wird eine Tätigkeit bezeichnet, die formell als selbstständige Tätigkeit geführt wird, nach der tatsächlichen Gestaltung jedoch eine abhängige Beschäftigung darstellt.
Der Auftraggeber hat zu prüfen, ob eine abhängige Beschäftigung und damit ein Arbeitsverhältnis vorliegt. Ist dies der Fall, hat der Auftraggeber sämtliche Pflichten zu erfüllen, die sich für einen Arbeitgeber ergeben. Hierzu gehören insbesondere die Berechnung und Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge.