Reisekosten sind durch eine Dienstreise verursachte Kosten. Für die Berücksichtigung dieser Kosten als Betriebsausgaben und für die Ermittlung des Erstattungsanspruches des Arbeitnehmers sind sowohl umfangreiche steuerliche Vorschriften als auch vorliegende unternehmensinterne Regelungen zu berücksichtigen. Darüber hinaus sind bei der Verbuchung von Reisekosten umsatzsteuerliche Vorschriften zu beachten.
Mit Hilfe einer Reisekostenabrechnungs-Software kann die Erstellung, Prüfung und Verbuchung von Reisekosten deutlich vereinfacht werden.