Worum geht es?
Arbeitnehmer, die in 2022 Arbeitslohn aus einem Dienstverhältnis beziehen
Arbeitnehmer, die in 2022 Arbeitslohn aus einem Dienstverhältnis beziehen
Durch das Steuerentlastungsgesetz 2022 wurde im Einkommensteuergesetz eine Energiepreispauschale (EPP) eingeführt (Artikel 1 des Steuerentlastungsgesetzes 2022 vom 23.5.2022, BGBl. I S. 749, BStBl. I S. 662). Die Energiepreispauschale von einmalig gezahlten 300 € soll Berufstätige entlasten, denen Fahrtkosten im Zusammenhang mit ihrer Einkünfteerzielung entstehen und die aufgrund der aktuellen Energiepreisentwicklung entsprechend stark belastet sind.
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