Worum geht es?
Veranstaltungen auf betrieblicher Ebene, die gesellschaftlichen Charakter haben
Veranstaltungen auf betrieblicher Ebene, die gesellschaftlichen Charakter haben
Seit 2015 ist die steuerliche Behandlung von Betriebsveranstaltungen im Einkommensteuergesetz ausdrücklich geregelt. Die Finanzverwaltung hat mit Schreiben vom 14.10.2015, BStBl I S. 832 ihre Auffassung zur steuerlichen Beurteilung von Betriebsveranstaltungen umfassend dargelegt. Zur grundsätzlichen Beurteilung von Betriebsveranstaltungen durch den Bundesfinanzhof empfiehlt sich die Lektüre des BFH-Urteils vom 29.4.2021 – VI R 31/18, BStBl II S. 606 sowie aktuell eines Urteils des Finanzgerichts Köln vom 27.1.2022 – 6 K 2175/20, zu dem eine Revision beim BFH unter Az.: VI R 5/22 anhängig ist.