Eine Betriebsveranstaltung ist eine Veranstaltung auf betrieblicher Ebene, die gesellschaftlichen Charakter hat.
Zuwendungen des Arbeitgebers anlässlich von Betriebsveranstaltungen führen nicht zu steuer- und sozialversicherungspflichtigem Arbeitslohn, soweit die Aufwendungen je teilnehmenden Arbeitnehmer einen Freibetrag von 110 Euro nicht übersteigen. Der Arbeitgeber sollte bereits bei der Organisation von Betriebsveranstaltungen einige Besonderheiten für die steuerliche Beurteilung berücksichtigen wie zum Beispiel: