Worum geht es?
Doppelte Haushaltsführung bei gemeinsam mit den Eltern oder einem Elternteil geführtem ersten Hausstand
Doppelte Haushaltsführung bei gemeinsam mit den Eltern oder einem Elternteil geführtem ersten Hausstand
Die finanzielle Beteiligung an den Kosten der Lebensführung darf nicht erkennbar unzureichend sein. Ob dies der Fall ist, bedarf einer Würdigung der Umstände des Einzelfalls. Eine bestimmte betragliche Grenze sieht das Gesetz nicht vor, ebenso wenig ist eine laufende Beteiligung erforderlich.