Worum geht es?
Vermietung von Immobilien, Persönliche Dienstleistungen (wie Lieferservice, Handwerker, Beratung, Transport usw.), Verkauf von Waren, Vermietung von Verkehrsmitteln über Plattformen
Vermietung von Immobilien, Persönliche Dienstleistungen (wie Lieferservice, Handwerker, Beratung, Transport usw.), Verkauf von Waren, Vermietung von Verkehrsmitteln über Plattformen
Das Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) legt neue Meldepflichten für Betreiber bestimmter digitaler Plattformen fest. Das Gesetz ist zum 1. Januar 2023 in Kraft getreten. Das Schreiben des BMF unterstützt bei der sachgerechten Umsetzung des PStTG und adressiert praxisrelevante Themen. Anbieter bzw. Verkäufer auf meldepflichtigen Plattformen sollten auf dokumentierte Verfahrensprozesse achten, damit es bei Kontrollmitteilungen seitens der Finanzbehörde nicht zu ungeklärten Abweichungen zur eigenen Buchführung kommt.