Worum geht es?
Auszahlung einer Vergütung für eine mehrjährige Tätigkeit
Auszahlung einer Vergütung für eine mehrjährige Tätigkeit
Die Entlohnung für eine mehrjährige Tätigkeit ist regelmäßig nicht nach § 34 EStG tarifbegünstigt, wenn die Auszahlung in drei Veranlagungszeiträumen erfolgt.