Ein Firmenwagen ist ein Kraftfahrzeug, das einem Arbeitnehmer von seinem Arbeitgeber zur persönlichen Nutzung überlassen wird.
Die private Nutzung stellt einen steuer- und sozialversicherungspflichtigen geldwerten Vorteil dar, der entweder durch die anteilig auf die Privatfahrten entfallenden Kosten (Fahrtenbuchmethode) oder pauschal mit einem bestimmten Prozentsatz aus dem Bruttolistenpreis (Pauschalmethode) ermittelt wird.
In diesem Zusammenhang zu beachten sind umsatzsteuerliche Besonderheiten sowie viele spezielle Regelungen, beispielsweise zur Überlassung eines Elektrofahrzeuges, zur ersten Tätigkeitsstätte, zu Familienheimfahrten im Rahmen einer beruflich veranlassten doppelten Haushaltsführung, zu Zuzahlungen und Kostenübernahme des Arbeitnehmers oder zur Führung eines ordnungsgemäßen Fahrtenbuches.