Bei der Beschäftigung ausländischer Arbeitnehmer ist eine Reihe von Besonderheiten aus den Bereichen des Lohnsteuer-, Sozialversicherungs- und Arbeitsrechts zu beachten.
Darüber hinaus sind bei Beginn und bei Beendigung von Arbeitsverhältnissen mit Arbeitnehmern aus Drittstaaten – d. h. Ländern außerhalb der EU – auch bestimmte Pflichten des Aufenthaltsgesetzes von den Arbeitgebern einzuhalten.